§ 1 Geltungsbereich, Beschränkung auf Unternehmer
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Lieferung von Produkten sowie damit verbundene Leistungen der EATC GmbH, Karlsruher Str. 129, 01189 Dresden („Anbieter“).
Die Angebote und Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Lieferung des „Ignition Core Reactor“ („ICR“) – eines in den Kraftstoffkreislauf von Dieselmotoren zu integrierenden Katalysator-Bauteils – sowie etwaiger Zubehörteile, Montagesatz-Komponenten und damit verbundener Beratungs- und Dokumentationsleistungen.
Auf gesonderte Anfrage führt der Anbieter zeitlich befristete Pilotprojekte (Erprobungsphasen) durch. Inhalt, Umfang und Bedingungen werden im Einzelfall gesondert vereinbart (vgl. § 9).
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot.
Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaiger Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Bei Neukunden und im Rahmen der ersten Geschäftsbeziehung erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse. Bei bestehender Geschäftsbeziehung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.
§ 5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
Die Lieferbedingungen (Versandart, Lieferort, Kostenverteilung) werden für jeden Vertrag gesondert vereinbart. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „Ab Werk“ (EXW Dresden, Incoterms 2020).
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Kunden oder den Transporteur auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
§ 6 Installation und Mitwirkung des Kunden
Der ICR wird in den Kraftstoffkreislauf des Motors integriert. Die Installation erfolgt durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten fachkundigen Dritten (z. B. Kfz-Werkstatt, Schiffsmechaniker, Anlagentechniker). Der Anbieter schuldet keine Installationsleistung, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Der Anbieter stellt eine Montageanleitung sowie auf Anfrage technische Auskünfte zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass die Installation fachgerecht und unter Beachtung der Anleitung, der einschlägigen technischen Regeln sowie der Vorgaben des jeweiligen Fahrzeug- bzw. Aggregateherstellers erfolgt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Anbieters (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und weiterzuveräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Forderungen aus einer Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags des Anbieters zur Sicherheit an den Anbieter ab; der Anbieter nimmt die Abtretung an.
Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Anbieter unverzüglich in Textform zu unterrichten.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Davon unberührt bleiben Ansprüche bei Vorsatz, arglistig verschwiegenen Mängeln, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei übernommener Garantie sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen (§ 377 HGB). Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge hat der Anbieter das Recht, nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Eine Gewährleistung besteht nicht für Schäden durch unsachgemäße Installation, Nichtbeachtung der Montageanleitung, ungeeignete oder verunreinigte Kraftstoffe, Manipulation am Bauteil oder üblichen Verschleiß.
§ 9 Leistungsangaben und Pilotprojekte
Angaben des Anbieters zu Kraftstoffersparnis, Verbrennungseffizienz, Emissionsreduktion und Standzeit (z. B. „15–20 % Einsparung“, „bis zu 98 % Effizienz“, „bis zu 130.000 km Lebensdauer“) sind durchschnittliche Erfahrungswerte aus Vergleichsmessungen unter typischen Einsatzbedingungen. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften und keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB dar, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform vereinbart wird.
Die tatsächlich erzielbaren Werte hängen vom konkreten Motor, Kraftstoff, Lastprofil, Wartungszustand und weiteren Einflussfaktoren ab. Eine darüber hinausgehende Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
Pilotprojekte und Vergleichsmessungen werden auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen in Textform durchgeführt, die Umfang, Messmethodik, Kostenverteilung und Vertraulichkeit regeln.
§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden besteht – außerhalb der in Absatz 1 genannten Fälle – nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt – einschließlich Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördlicher Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Energie- und Rohstoffmangel sowie Lieferengpässen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat – entbinden den Anbieter für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Erfüllungspflicht. Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
Dauert das Ereignis länger als acht Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 12 Exportkontrolle und Compliance
Lieferungen außerhalb der Europäischen Union können dem deutschen, europäischen und US-amerikanischen Außenwirtschafts- und Exportkontrollrecht unterliegen (insbesondere AWG/AWV, Dual-Use-VO (EU) 2021/821 sowie EU- und US-Sanktionslisten).
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware nicht entgegen geltendem Exportkontroll- oder Sanktionsrecht zu verwenden, weiterzugeben oder zu exportieren. Erforderliche Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen, soweit nicht der Anbieter gesetzlich verpflichtet ist.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung sowie gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.
§ 14 Streitbeilegung
Gemäß § 36 VSBG: Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hinweis: Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung steht seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr zur Verfügung (aufgehoben durch Verordnung (EU) 2024/3228).
§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren wirtschaftliche Wirkung der unwirksamen am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.